Kennzeichnungspflicht

Ab 1. Mai 2021 gibt es für alle Flugmodelle, die ein Abfluggewicht von 250 g überschreiten, eine neue Kennzeichnungspflicht.

Hinweis zum Anbringen der ID

Die UAS-Betreiber-Nummer muss nun auf all Euren Flugmodellen und Drohnen vermerkt werden und ersetzt das bisher notwendige Adressschild. Die eID muss nicht mehr feuerfest ausgelegt sein und kann per Aufkleber oder Filzstift vermerkt werden. Außerdem muss sie nicht mehr von außen lesbar sein, sondern kann beispielsweise auch unter der Kabinenhaube angebracht werden. Die Kennzeichnung mit der eID ist ab dem 01.05.2021 gesetzlich vorgeschrieben.

Die letzten drei Stellen der eID (hinter dem Bindestrich) sind eine PIN, die wie eine solche behandelt werden muss.

Beachten Sie auch die Hinweise im grünen Kasten auf der LBA-Website: